13.03.2014 in Beschlüsse von Gabriele Katzmarek

Ablehnung des Oppositionsantrags „Wahlfreiheit für VerbraucherInnen herstellen ..."

 

Ablehnung des Oppositionsantrags „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“

Mit dem Grünen-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilogverhandlungen (Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission) für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genveränderten Pollen einzusetzen, oder zumindest die Festlegung einer Definition von Pollen als „natürlicher Bestandteil von Honig“ zu verhindern. Anderenfalls soll der Vorschlag zur Änderung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden.