Guter Tag für Mittelstand und Handwerk – Rote Karte für schlechte Zahlungsmoral

Veröffentlicht am 04.07.2014 in Pressemitteilungen

„Heute stärken wir den Mittelstand und das Handwerk und somit die deutsche Wirtschaft, wir verabschieden das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs“, so die Rastatter Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek nach der Debatte im Deutschen Bundestag.

Künftig können im Geschäftsverkehr Zahlungsfristen bis höchstens 60 Tage vereinbart werden. Eine längere Frist ist nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich getroffen wird und den Gläubiger nicht deutlich benachteiligt. Noch striktere Fristen werden für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern festgesetzt. In diesen Fällen werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt.  Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die diese Regelungen umgangen werden könnten, sind zudem gesetzlich ausgeschlossen und damit unwirksam.

Bisher mussten gerade mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Rechnungen durch die Auftraggeber wurden häufig erst spät gezahlt. Lange Zahlungsfristen von über drei Monaten waren an der Tagesordnung. Für die kleineren und mittleren Unternehmer führten die Zahlungsverzögerungen zu großen Problemen, denn sie liefen Gefahr Angestellte und eigene Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können, obwohl die Betriebe auf dem Papier deutlich im „Plus“ waren. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren die Folge.

„Mit unserem Gesetzentwurf zeigen wir dieser laxen Zahlungsmoral die rote Karte und setzen auf „Fair Play“ im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Davon profitieren viele Mittelständler und Handwerksbetriebe im Südwesten“, so Gabriele Katzmarek.

 

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