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WO vom 23.08.2001

SLiM verweigert Widerruf

Streit um Kronospan in Bischweier

Aus dem von Kronospan per Rechtsanwalt eingeforderten "Kniefall" der Bürgerinitiative "Saubere Luft im Murgtal" (SLiM) wird wohl nichts. SLiM wird die in ihrem Flugblatt aufgestellten Behauptungen zu Emissionswerten des geplanten Spanplattenwerks in Bischweier nicht zurücknehmen, schon gar nicht wie vom Bühler Rechtsanwalt des Unternehmens gefordert "mit dem Ausdruck des Bedauerns".

SLiM ließ die von Kronospan eingeräumte Frist für einen Widerruf verstreichen, zumal der Brief an die SLiM erst am 14. August in Bühl abgeschickt worden war und somit erst am 15. August, dem Tag des Fristablaufs, beim Vorsitzenden eintraf. "Das ist für sich genommen schon eine Farce, die wir nicht weiter kommentieren wollen", sagte SLiM-Vorsitzender Dr. Uwe Rickers.

Rickers unterstrich erneut, dass sich alle im Flugblatt genannten Werte "auf die künftige Erweiterung der Produktion von zuletzt rund 180 000 Jahrestonnen auf 545 000 Jahrestonnen beziehen". Mangels anderer Quellen stellten diese Werte "eine zulässige Hochrechnung der künftig maximal möglichen Emissionen auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung des Landratsamts Rastatt vom 13. Dezember. 1996 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 27. Februar 1997 dar". Sämtliche Ergebnisse, die SLiM errechnet hat, könnten nachvollzogen werden. "Im Genehmigungsrahmen, den Kronospan für sich beansprucht, sind das die zulässigen Werte. Mehr haben wir nie behauptet", betonte Rickers. Alle genannten Zahlen könne SLiM belegen, im Gegensatz zu den Angaben von Kronospan: Die Firma habe bislang kein Betriebskonzept und keine Berechnung der tatsächlich zu erwartenden Schadstoffmengen veröffentlicht.

 

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