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WO vom
23.08.2001
SLiM
verweigert Widerruf
Streit
um Kronospan in Bischweier
Aus dem von Kronospan
per Rechtsanwalt eingeforderten "Kniefall" der Bürgerinitiative
"Saubere Luft im Murgtal" (SLiM) wird wohl nichts. SLiM wird die
in ihrem Flugblatt aufgestellten Behauptungen zu Emissionswerten des geplanten
Spanplattenwerks in Bischweier nicht zurücknehmen, schon gar nicht wie
vom Bühler Rechtsanwalt des Unternehmens gefordert "mit dem Ausdruck
des Bedauerns".
SLiM ließ
die von Kronospan eingeräumte Frist für einen Widerruf verstreichen,
zumal der Brief an die SLiM erst am 14. August in Bühl abgeschickt worden
war und somit erst am 15. August, dem Tag des Fristablaufs, beim Vorsitzenden
eintraf. "Das ist für sich genommen schon eine Farce, die wir nicht
weiter kommentieren wollen", sagte SLiM-Vorsitzender Dr. Uwe Rickers.
Rickers unterstrich
erneut, dass sich alle im Flugblatt genannten Werte "auf die künftige
Erweiterung der Produktion von zuletzt rund 180 000 Jahrestonnen auf 545 000
Jahrestonnen beziehen". Mangels anderer Quellen stellten diese Werte
"eine zulässige Hochrechnung der künftig maximal möglichen
Emissionen auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung
des Landratsamts Rastatt vom 13. Dezember. 1996 in der Fassung des Änderungsbescheids
vom 27. Februar 1997 dar". Sämtliche Ergebnisse, die SLiM errechnet
hat, könnten nachvollzogen werden. "Im Genehmigungsrahmen, den Kronospan
für sich beansprucht, sind das die zulässigen Werte. Mehr haben
wir nie behauptet", betonte Rickers. Alle genannten Zahlen könne
SLiM belegen, im Gegensatz zu den Angaben von Kronospan: Die Firma habe bislang
kein Betriebskonzept und keine Berechnung der tatsächlich zu erwartenden
Schadstoffmengen veröffentlicht.
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