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BT vom 27.10.2001 (Dieter Giese)

Landratsamt: Auflagen für Spanplattenwerk

Hindernisse vor Produktionsbeginn

Rastatt (dg) - Hohe, aber wohl nicht unüberwindbare Hürden haben das Landratsamt Rastatt und das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe als technische Fachbehörde Kronospan in den Weg gestellt, wenn er die Produktion in Bischweier wieder aufnehmen will. Die Auflagen, die dem Betreiber des Spanplattenwerks jetzt gemacht wurden, sorgten bei Gemeinde und Bürgerinitiative "Saubere Luft im Murgtal" (SLiM) zwar nicht gerade für Jubelgesänge, aber doch für zufriedene Gesichter.

Landratsamt und Gewerbeaufsichtsamt hatten das Werk vor der geplanten Wiederinbetriebnahme einer "eingehenden Überprüfungen vor Ort" unterzogen. Große Bedeutung habe in diesem Zusammenhang eine Brandverhütungsschau am 10. Oktober gehabt. Die aus brandschutzrechtlicher Sicht festgestellten Mängel seien vor Aufnahme der Spanplattenproduktion zu beheben, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Nicht auszuschließen sei, dass sich die Brandschutzeinrichtungen im Dachbereich der Pressenhalle auch auf die Abluftführung und somit auf das Emissionsverhalten auswirken könnten. Dem künftigen Betreiber wurde daher auferlegt, den ordnungsgemäßen Zustand der Absaugung, der Ableitung und der Behandlung der Abluft nachzuweisen, "um diffuse Austritte geruchsbeladener Pressenabluft" zu vermeiden. Aufgrund der komplizierten "Wirkungszusammenhänge der Abluftverhältnisse in dem produktionsbedingt aus mehreren Bereichen bestehenden Pressengebäudes sei eine gesamtschauliche Betrachtung und Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen unumgänglich", heißt es in der Mitteilung weiter.

Ebenfalls nachweisen muss der Betreiber, dass die Nasselektrofilteranlage "im Hinblick auf eine gesicherte Einhaltung der bestehenden Anforderungen ausreichend ausgestattet ist". Er muss darlegen, welche Nachrüstung erfolgt ist.

Unerwartet ist die letzte Anordnung: Demnach muss am Kamin der Nasselektrofilteranlage künftig ein Messgerät zur kontinuierlichen Staubmessung betrieben werden. Bis vor kurzem ging man im Amt noch davon aus, dass eine solche Messung nicht möglich sei. "Erst kürzlich" sei hierfür ein Staubmessgerät eignungsgeprüft und zugelassen worden. Zwar sei mit diesem Gerät bislang eine Dauermessung bei keinem Spänetrockner mit direkter Beheizung realisiert. Laut Herstellerfirma könne diese Aufgabe jedoch gelöst werden. Für diese Maßnahme wurde Kronospan eine Frist eingeräumt.

"Das ist eine positive Entwicklung. Jetzt muss man darüber wachen, dass diese Sanierungsauflagen erfüllt werden", sagte Slim-Vorsitzender Uwe Rickers in einer ersten Stellungnahme. Die Entscheidung der Behörden decke sich weitgehend mit den Forderungen der Bürgerinitiative. "Und die Genehmigungsbehörden haben damit gezeigt, dass sie keine Papiertiger sind." Die Gemeinde Bischweier habe nunmehr ganz gute Karten, sagte der Slim-Vorsitzende im Hinblick auf den Bebauungsplan.

Wie Rickers kannte auch Robert Wein die Entscheidung der Behörden nicht im Detail. Aber auch der Bischweierer Bürgermeister lobte die "Schritte in die richtige Richtung". "Unser Ziel ist die Sanierung des bestehenden Werks", sagte Wein. Die Gemeinde Bischweier werde sich an dem Fortgang intensiv beteiligen, versicherte der Bürgermeister. Besonders hob Wein die Auflagen beim Thema Pressenabluft und die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen hervor. "Das macht man nicht in zwei Tagen, da muss schon ordentlich gearbeitet werden." Eine Stellungnahme von Kronosspan blieb gestern aus.

 

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