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BT vom
27.10.2001 (Dieter Giese)
Landratsamt:
Auflagen für Spanplattenwerk
Hindernisse
vor Produktionsbeginn
Rastatt (dg) - Hohe, aber wohl nicht unüberwindbare Hürden haben
das Landratsamt Rastatt und das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe als technische
Fachbehörde Kronospan in den Weg gestellt, wenn er die Produktion in
Bischweier wieder aufnehmen will. Die Auflagen, die dem Betreiber des Spanplattenwerks
jetzt gemacht wurden, sorgten bei Gemeinde und Bürgerinitiative "Saubere
Luft im Murgtal" (SLiM) zwar nicht gerade für Jubelgesänge,
aber doch für zufriedene Gesichter.
Landratsamt und
Gewerbeaufsichtsamt hatten das Werk vor der geplanten Wiederinbetriebnahme
einer "eingehenden Überprüfungen vor Ort" unterzogen.
Große Bedeutung habe in diesem Zusammenhang eine Brandverhütungsschau
am 10. Oktober gehabt. Die aus brandschutzrechtlicher Sicht festgestellten
Mängel seien vor Aufnahme der Spanplattenproduktion zu beheben, heißt
es in einer Mitteilung des Landratsamts. Nicht auszuschließen sei, dass
sich die Brandschutzeinrichtungen im Dachbereich der Pressenhalle auch auf
die Abluftführung und somit auf das Emissionsverhalten auswirken könnten.
Dem künftigen Betreiber wurde daher auferlegt, den ordnungsgemäßen
Zustand der Absaugung, der Ableitung und der Behandlung der Abluft nachzuweisen,
"um diffuse Austritte geruchsbeladener Pressenabluft" zu vermeiden.
Aufgrund der komplizierten "Wirkungszusammenhänge der Abluftverhältnisse
in dem produktionsbedingt aus mehreren Bereichen bestehenden Pressengebäudes
sei eine gesamtschauliche Betrachtung und Bewertung durch einen unabhängigen
Sachverständigen unumgänglich", heißt es in der Mitteilung
weiter.
Ebenfalls nachweisen
muss der Betreiber, dass die Nasselektrofilteranlage "im Hinblick auf
eine gesicherte Einhaltung der bestehenden Anforderungen ausreichend ausgestattet
ist". Er muss darlegen, welche Nachrüstung erfolgt ist.
Unerwartet ist die letzte Anordnung: Demnach muss am Kamin der Nasselektrofilteranlage
künftig ein Messgerät zur kontinuierlichen Staubmessung betrieben
werden. Bis vor kurzem ging man im Amt noch davon aus, dass eine solche Messung
nicht möglich sei. "Erst kürzlich" sei hierfür ein
Staubmessgerät eignungsgeprüft und zugelassen worden. Zwar sei mit
diesem Gerät bislang eine Dauermessung bei keinem Spänetrockner
mit direkter Beheizung realisiert. Laut Herstellerfirma könne diese Aufgabe
jedoch gelöst werden. Für diese Maßnahme wurde Kronospan eine
Frist eingeräumt.
"Das ist eine
positive Entwicklung. Jetzt muss man darüber wachen, dass diese Sanierungsauflagen
erfüllt werden", sagte Slim-Vorsitzender Uwe Rickers in einer ersten
Stellungnahme. Die Entscheidung der Behörden decke sich weitgehend mit
den Forderungen der Bürgerinitiative. "Und die Genehmigungsbehörden
haben damit gezeigt, dass sie keine Papiertiger sind." Die Gemeinde Bischweier
habe nunmehr ganz gute Karten, sagte der Slim-Vorsitzende im Hinblick auf
den Bebauungsplan.
Wie Rickers kannte
auch Robert Wein die Entscheidung der Behörden nicht im Detail. Aber
auch der Bischweierer Bürgermeister lobte die "Schritte in die richtige
Richtung". "Unser Ziel ist die Sanierung des bestehenden Werks",
sagte Wein. Die Gemeinde Bischweier werde sich an dem Fortgang intensiv beteiligen,
versicherte der Bürgermeister. Besonders hob Wein die Auflagen beim Thema
Pressenabluft und die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen
hervor. "Das macht man nicht in zwei Tagen, da muss schon ordentlich
gearbeitet werden." Eine Stellungnahme von Kronosspan blieb gestern aus.
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