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BNN vom 26.01.2002

Behörde sieht alles anders
SLiM: CO-Wert am Messtag seltsam niedrig

Bischweier/Karlsruhe (kost). Nach Recherchen des Bürgernetzwerks SLiM (Saubere Luft im Murgtal) wurde das Spanplattenwerk Bischweier bei der letzten angemeldeten Kontrollmessung am 31. August 2000 in einem idealisierten Betriebszustand betrieben. Deswegen seien die Messergebnisse deutlich niedriger ausgefallen, als wenn das Werk im Normalbetrieb gearbeitet hätte. Zu dieser Erkenntnis kam SLiM nach Einsicht der Messdaten beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe.

SLiM hatte aufgrund des Umweltinformationsgesetzes Einsicht in die Daten der kontinuierlichen Kohlenmonoxid-Messungen genommen, die dem Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe seit August 2000 online übermittelt werden. Dabei wurden die Zeiträume vor, während und nach der behördlich geforderten Messung am 31. August 2000 verglichen. Dabei sei aufgefallen, dass die Werte der kontinuierlichen Kohlenmonoxid-Messung am Messtag auf einem stabilen und außergewöhnlich niedrigen Niveau lagen, das vor und nach dem Messtag deutlich überschritten worden sei (siehe Diagramm). Weiter sei ersichtlich gewesen, dass das Werk den Grenzwert für Kohlenmonoxid immer wieder, am 30. März 2001 zum Beispiel, um mehr als das Doppelte überschritten habe.

Kronospan ignoriert Sanierungsbescheid

Damit liegt nach Auffassung von SLiM ein eindeutiges Indiz dafür vor, dass das Spanplattenwerk nicht der behördlichen Sanierungsgenehmigung entspricht und wesentliche Grenzwerte bei Normalbetrieb der Anlage wohl nicht einzuhalten sind. Der Sanierungsbescheid von 1996 und die TA Luft fordere jedoch ausdrücklich, dass Emissionen bei Normalbetrieb der Anlage zu messen seien. Für das Bürgernetzwerk ist es völlig unverständlich, warum das Gewerbeaufsichtsamt, dem die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen über Datenleitungen sozusagen frei Haus in einen Computer geliefert würden, wiederholte Grenzwertüberschreitungen und den rechtswidrigen idealen Betriebszustand bei der Messung am 31. August 2000 nicht erkannt habe. Die fachliche Einschätzung des Karlsruher Amtes, dass sämtliche Sanierungsauflagen erfüllt seien, war Grundlage für das Landratsamt Rastatt, die Wiederaufnahme des Betriebs zuzulassen. Nach diesen Erkenntnissen wäre das Landratsamt Rastatt nach Auffassung von SLiM gut beraten, das Spanplattenwerk sofort still zu legen, um nun grundlegend zu untersuchen, ob vom Werk gesundheitliche Gefahren und nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen ausgehen.

Gewerbeaufsichtsamt wiegelt ab

Eckhart Ibach, Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Karlsruhe, bestätigte auf Anfrage, dass SLiM Daten der kontinuierlichen Kohlenmonoxid-Messung (CO) des Rohgasstroms im Hauptkamin (85 Meter) eingesehen habe. Die behördlich geforderte Einzelmessung vom 31. August 2000 habe jedoch lediglich zur Ermittlung der Emissionen am Kamin der Thermoölanlage gedient, die unabhängig vom Hauptkamin betrieben werden könne.

"Ein Zusammenhang zwischen den schwankenden CO-Messwerten am Hauptkamin und den Ergebnissen der Einzelmessung kann deshalb nicht hergestellt werden. Insofern spielt der von SLiM bezweifelte Idealbetreib des Werkes für die Einzelmessung keine Rolle", so Ibach. Am 31. August 2000 sei der Zielwert für Kohlenmonoxid (250 Milligramm) eingehalten und teilweise unterschritten worden. Entgegen der Ansicht von SliM sei damit und auch auf Grund weiterer Messungen der Nachweis erbracht, das die Anlage zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte geeignet sei, so Ibach weiter. Es sei bereits veranlasst, die von SLiM kritisierten Störungen bei der kontinuierlichen Messung, die seit Wiederaufnahme der Spanplattenproduktion am 14. Januar auftraten, zu beheben.

 

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