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BNN
vom 26.01.2002
Behörde
sieht alles anders
SLiM:
CO-Wert am Messtag seltsam niedrig
Bischweier/Karlsruhe (kost). Nach Recherchen des Bürgernetzwerks SLiM
(Saubere Luft im Murgtal) wurde das Spanplattenwerk Bischweier bei der letzten
angemeldeten Kontrollmessung am 31. August 2000 in einem idealisierten Betriebszustand
betrieben. Deswegen seien die Messergebnisse deutlich niedriger ausgefallen,
als wenn das Werk im Normalbetrieb gearbeitet hätte. Zu dieser Erkenntnis
kam SLiM nach Einsicht der Messdaten beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt
Karlsruhe.
SLiM hatte aufgrund
des Umweltinformationsgesetzes Einsicht in die Daten der kontinuierlichen
Kohlenmonoxid-Messungen genommen, die dem Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe seit
August 2000 online übermittelt werden. Dabei wurden die Zeiträume
vor, während und nach der behördlich geforderten Messung am 31.
August 2000 verglichen. Dabei sei aufgefallen, dass die Werte der kontinuierlichen
Kohlenmonoxid-Messung am Messtag auf einem stabilen und außergewöhnlich
niedrigen Niveau lagen, das vor und nach dem Messtag deutlich überschritten
worden sei (siehe Diagramm). Weiter sei ersichtlich gewesen, dass das Werk
den Grenzwert für Kohlenmonoxid immer wieder, am 30. März 2001 zum
Beispiel, um mehr als das Doppelte überschritten habe.
Kronospan
ignoriert Sanierungsbescheid
Damit liegt nach
Auffassung von SLiM ein eindeutiges Indiz dafür vor, dass das Spanplattenwerk
nicht der behördlichen Sanierungsgenehmigung entspricht und wesentliche
Grenzwerte bei Normalbetrieb der Anlage wohl nicht einzuhalten sind. Der Sanierungsbescheid
von 1996 und die TA Luft fordere jedoch ausdrücklich, dass Emissionen
bei Normalbetrieb der Anlage zu messen seien. Für das Bürgernetzwerk
ist es völlig unverständlich, warum das Gewerbeaufsichtsamt, dem
die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen über Datenleitungen sozusagen
frei Haus in einen Computer geliefert würden, wiederholte Grenzwertüberschreitungen
und den rechtswidrigen idealen Betriebszustand bei der Messung am 31. August
2000 nicht erkannt habe. Die fachliche Einschätzung des Karlsruher Amtes,
dass sämtliche Sanierungsauflagen erfüllt seien, war Grundlage für
das Landratsamt Rastatt, die Wiederaufnahme des Betriebs zuzulassen. Nach
diesen Erkenntnissen wäre das Landratsamt Rastatt nach Auffassung von
SLiM gut beraten, das Spanplattenwerk sofort still zu legen, um nun grundlegend
zu untersuchen, ob vom Werk gesundheitliche Gefahren und nicht hinnehmbare
Beeinträchtigungen ausgehen.
Gewerbeaufsichtsamt
wiegelt ab
Eckhart Ibach, Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes Karlsruhe, bestätigte
auf Anfrage, dass SLiM Daten der kontinuierlichen Kohlenmonoxid-Messung (CO)
des Rohgasstroms im Hauptkamin (85 Meter) eingesehen habe. Die behördlich
geforderte Einzelmessung vom 31. August 2000 habe jedoch lediglich zur Ermittlung
der Emissionen am Kamin der Thermoölanlage gedient, die unabhängig
vom Hauptkamin betrieben werden könne.
"Ein Zusammenhang
zwischen den schwankenden CO-Messwerten am Hauptkamin und den Ergebnissen
der Einzelmessung kann deshalb nicht hergestellt werden. Insofern spielt der
von SLiM bezweifelte Idealbetreib des Werkes für die Einzelmessung keine
Rolle", so Ibach. Am 31. August 2000 sei der Zielwert für Kohlenmonoxid
(250 Milligramm) eingehalten und teilweise unterschritten worden. Entgegen
der Ansicht von SliM sei damit und auch auf Grund weiterer Messungen der Nachweis
erbracht, das die Anlage zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte geeignet
sei, so Ibach weiter. Es sei bereits veranlasst, die von SLiM kritisierten
Störungen bei der kontinuierlichen Messung, die seit Wiederaufnahme der
Spanplattenproduktion am 14. Januar auftraten, zu beheben.
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