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Brief an Landrat Dr. Hudelmaier vom 31. August 2001
Betrifft:
Kronospan - Wiederinbetriebnahme der Spanplattenproduktion
Sehr
geehrter Herr Dr. Hudelmaier,
das Anfahren der Thermoölfeuerung am Freitag, dem 31.08.2001, sowie
öffentliche Äußerungen des Geschäftsführers
Dr. Steffen Griffel (BNN 31.08.01) lassen darauf schließen, dass
Kronospan tatsächlich in der ersten Septemberwoche die Spanplattenbearbeitung
aufnehmen möchte.
Darüber
hinaus plant Kronospan, auch die Spanplattenproduktion Mitte Oktober wieder
in Betrieb zu nehmen (Markus Habegger, BNN 01.08.01).
Gegen
die Wiederaufnahme der Produktion legen wir im Sinne der betroffenen Bevölkerung
aus Kuppenheim und Oberndorf Widerspruch ein und bitten das Umweltamt
als zuständige Behörde, eine Produktion und Betriebsaufnahme
durch Kronospan von Amts wegen sofort einzustellen.
Bevor
die neuen Betreiber des Bischweierer Spanplattenwerkes wieder produzieren
dürfen, müssen aus unserer Sicht folgende Bedingungen erfüllt
sein:
1.
Die Sanierungsauflagen aus dem Genehmigungsverfahren 1996 sind
vollständig einzuhalten.
Tatsache
ist, dass ein "Normalbürger" Gesetze und Verordnungen penibel
einzuhalten hat, ein Großbetrieb bzw. Konzern sich jedoch ohne weiteres
darüber hinweg-setzen kann. Der einfache Bürger muss bei Regelverstößen
Strafe zahlen und kommt eventuell sogar ins Gefängnis. Bei den Großen
drückt die Behörde großzügig und jahrelang beide
Augen zu. Es geht hier ums Prinzip: Vor dem Gesetz sind schließlich
alle gleich. Es geht aber auch um die Gesundheit und das Wohlbefinden
von mehr als 10.000 Menschen in unmittelbarer Umgebung des Bischweierer
Werkes. Durch die Emissionsverteilung des 83 Meter hohen Schornsteins
sind sogar insgesamt rund 25.000 Menschen zwischen Rhein und Murg betroffen.
Nachrüsten entsprechend des technischen Fortschritts
2.
Da seit der Sanierungsgenehmigung 1996 mittlerweile fünf Jahre verstrichen
sind, hat aus unserer Sicht die Aufsichtsbehörde die Pflicht, die
neuesten Erkenntnisse des technischen Fortschritts zu berücksichtigen
und die Sanierungsauflagen entsprechend zu verschärfen. Hier sind
wir einer Meinung mit der Bürgerinitiative SLiM sowie vielen Regionalpolitikern.
Das
17. BImSchG gibt dem Umweltamt als Kontrollbehörde das Instrumentarium
zur Hand, die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen und gegebenenfalls
Anordnun-gen zu erlassen.
Es
gilt auch hier, alles mögliche zu tun, um die Gesundheit der Anwohner
zu schützen.
Keine
gesundheitsschädlichen Brennhackschnitzel
3.
Mit einer nachträglichen Anordnung hat das Landratsamt im April 2000
Gruber + Weber den Einsatz von Brennhackschnitzel, die aus Altholz-Mischsortimenten
gewonnen werden (s. BT 26.04.2000) untersagt.
Auch
die Kuppenheimer SPD hat sich seinerzeit (s. Kommunal-Echo 15.04.2000)
für das Verbrennungsverbot von Stoffe eingesetzt, die krebserregend
und stark umweltbelastend sind.
Wir
fordern das Umweltamt auf, diese Anordnungen strengstens zu überprüfen.
Kontinuierliche Kontrolle von Staub, Gesamt-C und der Geruchsbelästigung
4.
Die Geruchsbelästigungen während der Produktion durch Gruber
+ Weber waren trotz Sanierungsauflagen (Februar 1977) offensichtlich.
Wie fordern das Umweltamt auf, vor Wiederinbetriebnahme des Werks die
Pressenabluft u.a. nach Formaldehyd zu untersuchen und die Abluft der
Thermoölbefeuerung zu kontrollieren.
Auch
ist zu überprüfen, ob die kontinuierliche Messung von Gesamt-Kohlenstoff
und Staub (Träger von Krebserregern) garantiert wir. Schließlich
sind die Grenzwerte bei Geruchsemissionen (1.500 GE/cbm Luft) einzuhalten.
Seit einigen Jahren weisen wir auf die starken Geruchsemissionen des Spanplattenwerkes
hin.
Brände und Staubexplosioben gefährden Bevölkerung
5.
In der Vergangenheit kam es bei Gruber + Weber immer wieder zu Bränden
oder Staubexplosionen. Bei solchen Vorfällen werden jedes Mal große
Mengen an Schadstoffen in die Atmosphäre abgegeben.
Wir
fordern das Umweltamt auf, die Staubabsauganlagen entsprechend zu kontrollieren,
damit sowohl die Beschäftigten als auch die betroffene Bevölkerung
vor gesundheitsbeeinträchtigenden Explosionen und Bränden verschont
wird.
Bürgernähe
nicht nur als hohle Phrase
6.
Gruber + Weber hat sich früher damit gebrüstet, Bürger
offen zu informieren. Dem war nicht so. Auch Kronospan spricht von Koexistenz
zwischen Firma, Behörden und Bevölkerung. Wenn es Kronospan
mit der angeblichen Bürgernähe ernst meint, dann sollte die
Firma wohlwollend die Beteiligung sachkundiger Bürger (z.B. Experten
der SLiM) bei der Kontrolle und Fortschreibung der Sanierungsanordnungen
unterstützen. Dadurch könnte sie Transparenz beweisen und zeigen,
dass es nichts zu verbergen und zu vertuschen gibt.
Mit
freundlichen Grüßen
i.A.
Heinz Wolf, SPD-Stadtrat
Verteiler:
Umweltamt
Innenministerium BW, Minister Thomas Schäuble, CDU
Regierungspräsidentin Gerlinde Hämmerle, Karlsruhe
Bürgermeister Robert Wein, Bischweier
Bürgermeister Werner Trauthwein, Kuppenheim
Dr. Uwe Rickers, SliM
Nicolette Kressl, SPD MdB
Gunter Kaufmann, SPD, MdL
Walter Jüngling, SPD-Kreisrat, Muggensturm
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