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Pfaffenacker

Neubaugebiet Pfaffenacker schon weit vorangeschritten

Im Süden Kuppenheim betreibt die Stadt Kuppenheim seit einigen Jahren die Planungen für das Neubaugebiet Pfaffenacker II. In diesem hochwertigen Gebiet sollen 192 Bauplätze mit insgesamt 250 Wohneinheiten der Bebauung zugeführt Sowohl Einzel- als auch Doppel- und Reihenhäuser sind vorgesehen.

Neben dem Bebauungsplanverfahren laufen seit etwa einem Jahr die Umlegungsgespräche, mit denen die Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg beauftragt wurde. Mit 170 Grundstückseigentümern sind Gespräche geführt worden bzw. sind noch zu führen. Offensichtlich scheinen die meisten Gespräche in einer sehr sachlichen und vertraulichen Atmosphäre abzulaufen, was sehr erfreulich ist.

Ökologische Aspekte sehr wichtig

Im Gemeinderat wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens schon die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger behandelt. Die vorgesehene Bebauung ist ein nicht unerheblicher Eingriff in die Natur, nicht ganz unumstritten in der Bevölkerung. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Für unsere Fraktion ist es eine absolute Pflicht, das Bebauungsgebiet nach ökologischen Gesichtspunkten zu realisieren.

Erste Schritte sind gemacht:

  • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen sollen nicht außerhalb, sondern innerhalb von Pfaffenacker II vorgesehen werden.
  • Der geplante offene Graben soll laut Bebauungsplan naturnah gestaltet werden und ist auch ein Teil des Entwässerungskonzeptes. Das verdolte Gewässer im oberen Teil soll so weit wie möglich geöffnet werden.
  • Pro Grundstück sind zwei Bäume zu pflanzen, wobei auf jeden Fall ein Obstbaum vorzusehen ist. Diese Bestimmung ist sehr sinnvoll, weil in diesem hochwertigen Streuobstgebiet doch viele Bäume verloren gehen.
  • Niederschlagswasser ist in Zisternen zu sammeln und für die Gartenbewässerung zu verwenden.
  • Sowohl der öffentliche Fuß- und Radweg als auch Stellplätze und Garagenzufahrten sind mit einem wasserdurchlässigem Beton- oder
    Natursteinpflaster herzustellen.
  • Photovoltaik- und Solaranlagen auf Dächern sind möglich.

Übergang zwischen Wohnbebauung und freier Landschaft schaffen

Um die ökologische Wertigkeit noch zu erhöhen, sollten noch folgende Punkte in den Bebauungsplan integriert werden:

1. Entlang der südlichen und westlichen Grenze sollte das Baugebiet durch eine alleeartige Baumpflanzung aufgewertet werden. Die Bäume sind im Bebauungsplan vorzusehen und erhöhen die ökologische Qualität, was sich auch für die Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen positiv auswirken würde.

2. Für die Flachdachgaragen bei den Reihenhäusern sollte eine Dachbegrünung bindend vorgeschrieben werden, ansonsten würden wegen des Ökoausgleichs einige Bauplätze entfallen.

3. Die große Grünfläche, an deren stelle ein Kinderspielplatz entstehen wird, sollte schon jetzt genau überplant werden.

Wasser vom "Kopf"

Unterhalb des Altersheimes ist es in letzter Zeit immer wieder zu Überschwemmungen durch das Wasser vom "Kopf" gekommen und hat zu erheblichen Beeinträchtigungen und Schäden der betroffenen Grundstücke geführt. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Diskutiert wurde die Möglichkeit, das Wasser über die Heinrich-Geiler-Straße in die Kanalisation des neuen Baugebietes zu führen.

Einvernehmliche Lösung für Kübler-Areal anstreben

Das ehemalige Kübler-Areal ist neben zwei anderen Flächen noch später in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Unseres Erachtens war diese Entscheidung vernünftig, weil in unmittelbarer Nähe des Geländes Wohnhäuser entstehen. Rechtssicherheit ist auch für beide Eigentümer des vornehmlich gewerblich genutzten Areals wichtig.

Strittig zwischen Stadt und Eigentümern ist die rückwärtige Anbindung, die bisher über einen Feldweg erfolgte. Der Feldweg ist im neuen Bebauungsplan nicht mehr vorgesehen. Wenn in dieser Sache noch eine Änderung vorgenommen werden sollte, müsste die Erschließung über Wohnstraßen durch das Baugebiet erfolgen, was kritisch zu bewerten ist. Wenn auch im Moment nur wenige Lkws die Gewerbebetriebe beliefern,
so muss der Gemeinderat bedenken, dass ein Eigentümerwechsel, auch in ferner Zukunft, die Situation erheblich verändern und Konfliktpotential heraufbeschwören könnte.

Zwischen den neuen Eigentümern des ehemaligen Kübler-Areals und der Stadt sollten durch nur an der Sache orientierte Gespräche eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Die Eigentümer sollten überprüfen, ob eine innere Erschließung auf ihrem eigenen Gelände nicht sinnvoller und kostengünstiger wäre.

Edwin Bohe

 

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