Kommunales
Pfaffenacker
Neubaugebiet
Pfaffenacker schon weit vorangeschritten
Im Süden Kuppenheim betreibt die Stadt Kuppenheim seit einigen Jahren
die Planungen für das Neubaugebiet Pfaffenacker II. In diesem hochwertigen
Gebiet sollen 192 Bauplätze mit insgesamt 250 Wohneinheiten der Bebauung
zugeführt Sowohl Einzel- als auch Doppel- und Reihenhäuser sind
vorgesehen.
Neben dem Bebauungsplanverfahren
laufen seit etwa einem Jahr die Umlegungsgespräche, mit denen die Kommunalentwicklung
LEG Baden-Württemberg beauftragt wurde. Mit 170 Grundstückseigentümern
sind Gespräche geführt worden bzw. sind noch zu führen. Offensichtlich
scheinen die meisten Gespräche in einer sehr sachlichen und vertraulichen
Atmosphäre abzulaufen, was sehr erfreulich ist.
Ökologische
Aspekte sehr wichtig
Im Gemeinderat
wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens schon die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und Bürger behandelt. Die vorgesehene
Bebauung ist ein nicht unerheblicher Eingriff in die Natur, nicht ganz unumstritten
in der Bevölkerung. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen
durchzuführen. Für unsere Fraktion ist es eine absolute Pflicht,
das Bebauungsgebiet nach ökologischen Gesichtspunkten zu realisieren.
Erste Schritte
sind gemacht:
- Ökologische
Ausgleichsmaßnahmen sollen nicht außerhalb, sondern innerhalb
von Pfaffenacker II vorgesehen werden.
- Der geplante
offene Graben soll laut Bebauungsplan naturnah gestaltet werden und ist
auch ein Teil des Entwässerungskonzeptes. Das verdolte Gewässer
im oberen Teil soll so weit wie möglich geöffnet werden.
- Pro Grundstück
sind zwei Bäume zu pflanzen, wobei auf jeden Fall ein Obstbaum vorzusehen
ist. Diese Bestimmung ist sehr sinnvoll, weil in diesem hochwertigen Streuobstgebiet
doch viele Bäume verloren gehen.
- Niederschlagswasser
ist in Zisternen zu sammeln und für die Gartenbewässerung zu
verwenden.
- Sowohl der
öffentliche Fuß- und Radweg als auch Stellplätze und Garagenzufahrten
sind mit einem wasserdurchlässigem Beton- oder
Natursteinpflaster herzustellen.
- Photovoltaik-
und Solaranlagen auf Dächern sind möglich.
Übergang
zwischen Wohnbebauung und freier Landschaft schaffen
Um die ökologische Wertigkeit noch zu erhöhen, sollten noch folgende
Punkte in den Bebauungsplan integriert werden:
1. Entlang der
südlichen und westlichen Grenze sollte das Baugebiet durch eine alleeartige
Baumpflanzung aufgewertet werden. Die Bäume sind im Bebauungsplan vorzusehen
und erhöhen die ökologische Qualität, was sich auch für
die Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen positiv auswirken würde.
2. Für die
Flachdachgaragen bei den Reihenhäusern sollte eine Dachbegrünung
bindend vorgeschrieben werden, ansonsten würden wegen des Ökoausgleichs
einige Bauplätze entfallen.
3. Die große
Grünfläche, an deren stelle ein Kinderspielplatz entstehen wird,
sollte schon jetzt genau überplant werden.
Wasser vom "Kopf"
Unterhalb des Altersheimes
ist es in letzter Zeit immer wieder zu Überschwemmungen durch das Wasser
vom "Kopf" gekommen und hat zu erheblichen Beeinträchtigungen
und Schäden der betroffenen Grundstücke geführt. Hier muss
eine Lösung gefunden werden. Diskutiert wurde die Möglichkeit, das
Wasser über die Heinrich-Geiler-Straße in die Kanalisation des
neuen Baugebietes zu führen.
Einvernehmliche
Lösung für Kübler-Areal anstreben
Das ehemalige Kübler-Areal ist neben zwei anderen Flächen noch später
in den Bebauungsplan aufgenommen worden. Unseres Erachtens war diese Entscheidung
vernünftig, weil in unmittelbarer Nähe des Geländes Wohnhäuser
entstehen. Rechtssicherheit ist auch für beide Eigentümer des vornehmlich
gewerblich genutzten Areals wichtig.
Strittig zwischen
Stadt und Eigentümern ist die rückwärtige Anbindung, die bisher
über einen Feldweg erfolgte. Der Feldweg ist im neuen Bebauungsplan nicht
mehr vorgesehen. Wenn in dieser Sache noch eine Änderung vorgenommen
werden sollte, müsste die Erschließung über Wohnstraßen
durch das Baugebiet erfolgen, was kritisch zu bewerten ist. Wenn auch im Moment
nur wenige Lkws die Gewerbebetriebe beliefern,
so muss der Gemeinderat bedenken, dass ein Eigentümerwechsel, auch in
ferner Zukunft, die Situation erheblich verändern und Konfliktpotential
heraufbeschwören könnte.
Zwischen den neuen
Eigentümern des ehemaligen Kübler-Areals und der Stadt sollten durch
nur an der Sache orientierte Gespräche eine einvernehmliche Lösung
angestrebt werden. Die Eigentümer sollten überprüfen, ob eine
innere Erschließung auf ihrem eigenen Gelände nicht sinnvoller
und kostengünstiger wäre.
Edwin Bohe
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