Kommunales
Kernzeitbetreuung
Nicolette
Kressl, SPD-Bundestagsabgeordnete, bei Kernzeitbetreuung
Kuppenheim
hat vorbildliche Einrichtung / engagierte Betreuerinnen
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| MdB Nicolette Kressl mit SPD-Mitgliedern und Bürgermeister Trauthwein im Kreise der Betreuerinnen und Kinder im Alten Kindergarten |
Am Mittwoch, 31.07.02 hatte die Kuppenheimer SPD im Rahmen ihrer "Betriebsbesichtigungen"
Gelegenheit, zusammen mit unserer Bundestagsabgeordneten Nicolette Kressl
den alten Kindergarten zu besichtigen, wo die Stadt schon seit einigen Jahren
eine "Kernzeitbetreuung" anbietet. Bürgermeister Werner Trauthwein
und die Betreuerinnen Heidrun Krzyzanowski, Cornelia Kohrt, Regina Reuter,
Anni Wild, allesamt ausgebildete Erzieherinnen, stellten diese Einrichtung
vor, wo derzeit etwa 25 Kinder betreut werden.
Dieses Angebot
gilt werktags von 07.30 Uhr bis 09.00 Uhr und von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr,
während der Schulferien am gesamten Vormittag. Über Weihnachten
und während einer dreiwöchigen Sommerpause bleibt die Einrichtung
allerdings geschlossen.
Kernzeitbetreuung
nur für Erst- und Zweitklässler
Die finanzielle
Belastung für die Eltern beträgt je nach Gruppengröße
zwischen 38 und 49 Euro monatlich, Gemeinde und Land leisten einen Zuschuss
von je rund 3.600 Euro. Kostengünstig wirkt sich sicherlich auch aus,
dass die Einrichtung in einem Haus, das der Stadt gehört untergebracht
ist. Derzeit besteht das Angebot für alle Grundschulkinder, die Stadt
möchte aber künftighin, um die Gruppengröße in vertretbarem
Rahmen zu halten, nur Erst- und Zweitklässler aufnehmen.
Ganztagsbetreuung
als Vision
Das Problem der Ganztagsbetreuung stellt sich laut Bürgermeister Trauthwein
zunächst nicht, da derzeit offenbar kein Bedarf vorhanden ist. Die Stadt
werde sich aber, wenn es erforderlich sein sollte, nicht verweigern, wenngleich
diese Art der Betreuung sicherlich mit erheblichen Kosten, die auch von den
Eltern mit übernommen werden müssten, verbunden sei. Nicolette Kressl
wies darauf hin, dass Kinderbetreuungskosten aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen
steuerlich absetzbar seien und so die Belastung ein wenig abgefedert werden
könne.
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